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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026 · Gilt für alle Aufträge an Bleier Development / direktwerbung.at

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Bleier Development, Firma Reinhard Bleier, Ponhut 26, 7344 Stoob (im Folgenden „Auftragnehmer") und seinen Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber" oder „Kunde") in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich primär an Unternehmer im Sinne des §1 KSchG.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Zusammenhang mit adressierter Briefwerbung. Dazu zählen insbesondere:

  • Beratung und Konzeption von Werbeaussendungen
  • Selektion von Hausadressen anhand geographischer Kriterien (Bundesland, Bezirk, Gemeinde, PLZ, Stadtteil, Gebäudetyp etc.)
  • Layout und grafische Gestaltung (auf Wunsch)
  • Druck und Kuvertierung
  • Adressierung und Übergabe an Postdienstleister zur Zustellung
  • Erfolgsmessung und Reporting (auf Wunsch)

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

§3 Angebot & Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

(2) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit Beginn der Auftragsausführung zustande.

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Daten und Werbeinhalte zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber garantiert, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Designs) frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung im Rahmen der beauftragten Werbeaussendung keine Schutzrechte verletzt. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.

(3) Der Auftraggeber ist verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit, Wahrheit und rechtliche Zulässigkeit der Werbebotschaft (insbesondere Beachtung des UWG, MedienG und KSchG).

(4) Der Auftraggeber gibt vor Druckfreigabe einen Korrekturabzug („Bauchbinde" / „Andruck") frei. Mit der Freigabe gehen sämtliche Risiken hinsichtlich verbleibender Fehler im Inhalt auf den Auftraggeber über.

§5 Adressdaten und Selektion

(1) Die Selektion und Verarbeitung der Hausadressen erfolgt im Rahmen der vom Auftraggeber gewählten Kriterien (Region, Gebäudetyp, Detailmerkmale).

(2) Da auf den Aussendungen ausschließlich anonyme Anreden verwendet werden und keine personenbezogenen Empfängerdaten verarbeitet werden, ist die Aussendung in der Regel datenschutzrechtlich unproblematisch.

(3) Die Adressdaten werden nicht an den Auftraggeber weitergegeben. Sie verbleiben beim Auftragnehmer und werden nach Auftragsabschluss innerhalb angemessener Frist gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung gesetzlich erforderlich ist.

(4) Die Auswahl der Selektionskriterien erfolgt im Auftrag des Auftraggebers. Eine Garantie für eine bestimmte Stückzahl wird nicht gegeben — Schwankungen sind möglich. Die im Angebot angegebene Stückzahl ist eine Schätzung; die tatsächliche Stückzahl wird vor Druckbeginn dem Auftraggeber mitgeteilt.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung nach Erfüllung des Auftrags. Bei Großaufträgen (über [Betrag] Euro) kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von bis zu 50 % vor Auftragsbeginn verlangen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern gem. §456 UGB) verrechnet. Mahnspesen und Inkassokosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

(5) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unwesentlicher Mängel zurückzubehalten.

§7 Lieferzeit und Verzug

(1) Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen vereinbart, sind aber unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin schriftlich zugesagt.

(2) Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen — bei uns oder bei unseren Subunternehmern (Druckerei, Postdienst).

(3) Verzögerungen in der Postzustellung, die im Verantwortungsbereich der Österreichischen Post AG oder anderer Postdienstleister liegen, stellen keinen Lieferverzug des Auftragnehmers dar.

§8 Stornierung

(1) Eine Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber ist bis zum Beginn der Produktion (Druckstart) gegen Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwände (Konzept, Selektion, Layout) möglich.

(2) Nach Druckbeginn ist eine Stornierung nicht mehr möglich; die volle Auftragssumme ist zu entrichten.

§9 Eigentumsvorbehalt & Aufrechnung

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Werkleistungen (insbesondere Layouts, Druckdaten) im Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§10 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die mangelfreie Erbringung der vereinbarten Leistungen nach den Bestimmungen des ABGB und UGB.

(2) Mängel sind unverzüglich nach Erkennen, längstens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung zu rügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig gerügt, gilt die Leistung als genehmigt (§377 UGB).

(3) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Verbesserung, Austausch oder Preisminderung.

(4) Geringfügige, technisch bedingte Abweichungen in Farbe, Format, Papiergewicht oder ähnlichen Merkmalen, die im Druckbereich üblich sind, gelten nicht als Mangel.

(5) Nicht zustellbare Sendungen (Adressänderungen, Abrissungen, etc.) bis zu einem Anteil von 5 % der Gesamtauflage gelten als technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

§11 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach beschränkt auf den Auftragswert.

(2) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare Schäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist — außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit — ausgeschlossen.

(3) Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Werbebotschaft, die Wahrung von Schutzrechten Dritter sowie die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit haftet ausschließlich der Auftraggeber.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers für Produkthaftungsansprüche bleibt unberührt.

§12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung, die unter direktwerbung.at/datenschutz.html abrufbar ist.

§13 Geheimhaltung

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht für eigene Zwecke außerhalb der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.

§14 Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, durchgeführte Aufträge in anonymisierter Form für eigene Werbe- und Referenzzwecke zu verwenden. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz erfolgt nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung.

§15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechtskonvention und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stoob (Bezirk Oberpullendorf, Burgenland). Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern (B2C) gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchergerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller darauf basierenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Stand: April 2026

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